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Zahlt meine gesetzliche Krankenkasse diese Behandlung?
NEIN! Für Ihre spezielle Behandlung wird ein privater Kostenvoranschlag erstellt. Sie werden als Privatpatient behandelt und müssen diese Behandlung selbst bezahlen.
Die gesetzlichen Krankenkassen decken leider nur sozialverträgliche Minimalrehabilitationen ab. Spezielle Behandlungen bei Zahnarztphobiepatienten gehören laut den Krankenkassen nicht dazu.
Alle Behandlungskosten sind vorerst privat zu bezahlen und je nach Krankenversicherung und Tarif können Sie von Ihrer Krankenkasse eine Rückerstattung erwarten.
Die Vorschriften aus den so genannten BEMA- Richtlinien sind für den Kassenzahnarzt zwingend einzuhalten und erlauben Ihm nicht, eine Komplettzahnsanierung in Vollnarkose durchzuführen.